Stellungnahme: Indikatives Angebot der RHÖN AG

Kreistagssitzung am 14.10.2014

Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistages.

Das indikative Angebot des Rhön-Klinikums, unsere Kreisklinik zu übernehmen bedarf einer kritischen und umfassenden Prüfung. Es gibt sicherlich gute Argumente für eine Übernahme durch einen anerkannten und qualitativ hochwertigen Träger wie das Rhön-Klinikum. Ein solcher Schritt muss aber gründlich überdacht und die Vorteile und Nachteile eines solchen Verkaufs gut abgewogen werden.

Unsere Fraktion hat jedenfalls bis jetzt zu wenig konkrete Informationen erhalten, um eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen zu können.

Viele Fragen gilt es im Vorfeld abzuklären:

  1. Wie sieht unser zukünftiges medizinisches Gesamtkonzept aus?
  2. Wie wird eine flächendeckende Gesundheitsversorgung der Landkreisbevölkerung sichergestellt?
  3. Wie sieht die Zukunft der Palliativ Station, des MVZ, der Dialyseabteilung oder der Geburtshilfe aus?
  4. Was geschieht, wenn das Rhön-Klinikum unsere Kreisklinik weiterverkauft?
  5. Was passiert mit unseren Mitarbeitern/innen? Bleiben deren Arbeitsplätze bei einer Übernahme auch langfristig erhalten?
  6. Was wird aus dem jetzigen Krankenhaus? Bleibt der jetzige Standort erhalten oder wird dieser in Herschfeld angesiedelt? Wenn ja, was passiert dann mit der Immobilie in der Martin-Luther-Straße?

Für unsere Fraktion ergeben sich aus diesen Fragen konkrete Mindestforderungen:

  1. Die Qualität der medizinischen Behandlung muss oberste Priorität genießen. Es muss sichergestellt werden, dass die Gesundheits-versorgung der Bevölkerung keinesfalls unter einem Verkauf leidet.
  2. Benötigt wird ein klares medizinisches Konzept für die Zukunft und die Sicherstellung aller bisherigen medizinischen Bereiche.
  3. Bei den Verhandlungen müssen alle Fraktionen und ebenso die Klinikbeschäftigten bzw. die Arbeitnehmervertretung der Kreisklinik mit einbezogen werden.
  4. Als politisch Verantwortliche haben wir eine sehr große Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern der Kreisklinik, die bei einer Übernahme keine Nachteile erfahren dürfen. Insbesondere muss ein Arbeitsplatzabbau ausgeschlossen werden, auch in Einzelbereichen wie Verwaltung, Küche oder Empfang.
  5. Wir fordern auch, dass der Käufer (Rhön-Klinikum) den Kreisrat umfassend über seine Zukunftspläne informiert.

Fazit:

Die gesundheitliche Grundversorgung ist ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge, für die die öffentliche Hand in der Verantwortung steht. Deshalb muss eine Privatisierung wohldurchdacht und sehr genau abgewogen werden.