Mit großem Interesse hat die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag des FC „Schwarz Weiß“ Stahlungen e.V. auf Förderung im Rahmen des Leader-Projektes „Inklusion durch Sport in der Gemeinde Strahlungen“ zur Kenntnis genommen. Wir begrüßen das Anliegen des FC Strahlungens, den Inklusionsgedanken in Kooperation mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk Maria Bildhausen und der Lebenshilfe Rhön-Grabfeld aufzugreifen.
Inklusion muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden. Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig seiner Voraussetzungen und Fähigkeiten, an der Gesellschaft teilnehmen können muss. Dies betrifft nicht nur die schulische Inklusion, wie in Bayern häufig der Eindruck erweckt wird, sondern alle Bereiche des Lebens. Menschen müssen, unabhängig davon, welchen Herausforderungen sie sich persönlich stellen müssen, in Schule, Beruf, in ihrer Gemeinde oder Stadt und in ihrer Freizeit die Möglichkeit zur Teilhabe erhalten. Barrieren, die diese Teilhabe verhindern oder einschränken, gibt es dabei in Bayern leider noch zuhauf – in den Strukturen (wie etwa der Bildungslandschaft), in der Architektur (man erinnere beispielsweise an viele Behördengebäude oder Bahnhöfe) und leider auch in vielen Köpfen.
Dem FC Strahlungen ist daher zu danken, dass er sich mit dem Projekt „Inklusion durch Sport“ dieses Themas annehmen möchte, auch wenn wir hierzu im Folgenden noch zahlreiche Nachfragen haben:
Im Antrag wie auch in der Beschlussvorlage steht zunächst die Inklusionskooperation getrennt vom Bau des Kunstrasenplatzes, am Ende des Antrags werden beide Maßnahmen dann gekoppelt. Einer Förderung des Kunstrasenplatz-Baus könnten wir ausschließlich bei vorliegender engster Kopplung mit der Inklusionsarbeit zustimmen. Die Nutzung des Kunstrasenplatzes zur Inklusionsarbeit wurde uns nicht ausreichend dargelegt und belegt, unsere diesbezüglichen Nachfragen im Landratsamt im Vorfeld dieser Sitzung, wie Sie, Herr Landrat, sie in der Sitzung am vergangenen Mittwoch gefordert hatten, wurden nicht beantwortet. Auch in der Präsentation nimmt die konkrete Inklusionsarbeit auf dem Kunstrasenplatz einen minimalen Anteil ein.
Die Nutzungsmöglichkeit des Kunstrasenplatzes nicht-ausschließlich durch den FC Strahlungen sondern auch durch andere Vereine der Region wurde ebenfalls in Antrag und Beschlussvorlage eng mit der Kostenbeteiligung des Landkreises Rhön-Grabfeld verbunden. Auch hierfür hatten wir als SPD-Fraktion um Einsicht in Kooperationsvereinbarungen, in vorgesehene Nutzungsvereinbarungen oder getroffene Absprachen gebeten und wurden im Landratsamt hierzu nicht gehört. In der Präsentation konnten wir nun eine Auflistung von insgesamt 10 Vereinen (Folie 8) – 4 aus dem Landkreis Bad Kissingen, 6 aus Rhön-Grabfeld – lesen. Auf Folie 10 ist von bereits erarbeiteten Belegungsplänen die Rede – warum erhalten wir als Kreisräte diese nicht zur Einsicht?
Der Antragsteller verweist zusätzlich auf die Kooperation mit Vereinen unseres Nachbarlandkreises Bad Kissingen. Hieraus ergibt sich eine Kostenbeteiligung der Stadt Münnerstadt und des Landkreises Bad Kissingen, wie sie im Finanzierungsmodell vorgesehen sind. Uns liegen – obwohl bereits letzte Woche angefragt – erst seit heute Morgen Informationen darüber vor, wie viele Vereine aus dem Nachbar-Landkreis den Kunstrasenplatz nutzen werden sollen, worauf sich aber die Einschätzung der entsprechenden Kostenbeteiligungen beziehen muss. Warum ist in der Finanzierung die Stadt Münnerstadt mit lediglich 5.000€ vorgesehen, obgleich insgesamt vier(!) Vereine der Stadt scheinbar eine Kooperation anstreben? Warum beteiligt sich der Landkreis Bad Kissingen mit lediglich 5.000€ (im Gegensatz zu 50.000€ durch den Landkreis Rhön-Grabfeld), wenngleich – bezogen auf die Vereine – die Nutzung durch Vereine des Nachbarlandkreises ungemein höher ist?
Woher kommt die Kostensteigerung zwischen dem Antrag (430.498€) und der Präsentation (456.487€) und warum wird diese Kostensteigerung einseitig auf die Gemeinde Strahlungen und den Landkreis abgewälzt?
Im Antrag des FC Strahlungen heißt es wörtlich: „Der Nutzen des Kunstrasenplatzes geht durch den Inklusionsansatz und der offenen Bereitstellung für auswärtige Sportvereine weit über Strahlungen hinaus.“ Damit koppelt der Antragsteller die Förderung explizit an die Inklusion und die überregionale Wirkung. Beides wurde unserer Fraktion trotz entsprechender Nachfrage nicht dargelegt.
Streicht man diese Kopplungen aus dem Antrag und der Beschlussvorlage, so bleibt einzig ein Förderantrag für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes für den FC Strahlungen. Damit ergäbe sich die gleiche Situation wie beim Antrag der letzten Sitzung bzgl. des TSV Großbardorf und somit auch weiterhin unsere noch immer ungeklärten Fragen und Vorbehalte:
• Werden durch die Förderung von Kunstrasenplätzen ungewollte Wanderbewegungen zwischen den Vereinen in Gang gebracht?
• Ist der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Vereine im Kreis missachtet?
• Erreicht man eine tatsächliche Steigerung des Freizeitangebots in der Breite oder eine zusätzliche Konkurrenz für bestehende Angebote?
• Warum wurde unser Vorschlag, die drei kreiseigenen Sportplätze als Kunstrasenplätze auszubauen, wie dies von Kreisrat van Eckert mehrfach angeraten wurde, um ein flächendeckendes, zusätzliches Angebot zu erstellen, nie weiter verfolgt?
Die SPD Rhön-Grabfeld steht an der Seite der Inklusionsarbeit. Sie ist für uns Herzensangelegenheit. Im vorliegenden Antrag wurde uns der Nutzen der Inklusionsarbeit durch die Errichtung eines Kunstrasenplatzes nicht ausreichend gesichert. Diese Kritik richtet sich insbesondere an das hauptamtlich geführte Landratsamt, an das wir uns als ehrenamtliche Kreisräte gewendet hatten, um ausreichend informiert eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies wurde ignoriert.
Unsere Befürchtung steht im Raum, dass nach der bisher mehrfachen Ablehnung der reinen Kunstrasenplatz-Förderung nun nach Scheinargumentationen gesucht wurde. Die von uns geforderten Informationen – so sie denn vorliegen – hätten diese Befürchtung aus der Welt schaffen können. Das Landratsamt hat diese Gelegenheit – bewusst oder unbewusst – ungenutzt verstreichen lassen.
Aus den genannten Gründen stimmt die SPD-Fraktion dem Förderantrag nicht zu.