Resolution: Schulbesuch für Flüchtlingskinder stärken

Bildungspolitik - auch auf Kreisebene ein SPD-Thema

Auf Antrag von Kreisrat Matthias Kihn hat der Ausschuss für Bildung, Schule, Sport und Gesundheit des Landkreises Rhön-Grabfeld die folgende Resolution verabschiedet. Geringfügige Änderungen am Ursprungstext wurden hier bereits eingearbeitet.

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

Mit JA stimmten die Kreisräte der SPD (2), der FWG (2), der FDP (1) und der Grünen (1) sowie der Landrat.
Mit NEIN stimmten die Kreisräte der CSU (5).

Hier die Resolution im mehrheitlich beschlossenen Wortlaut:

Resolution

Der Ausschuss für Bildung, Schule, Sport und Gesundheit des Landkreises Rhön-Grabfeld erkennt, dass die Grund- und Mittelschulen im Landkreis enorme Anstrengungen unternehmen, um den Schülern mit Migrationshintergrund in diesen schwierigen Situationen einen regulären Unterricht zukommen lassen. Die Schulen ermöglichen den Flüchtlingskindern durch einen möglichst schnellen Spracherwerb Chancen zur Integration. Hierzu ist im Landkreis Rhön-Grabfeld zu Beginn des Schuljahres jeweils eine Übergangsklasse an den Mittelschulen in Mellrichstadt und Bad Königshofen eingerichtet worden.

Der Ausschuss für Bildung, Schule, Sport und Gesundheit begrüßt diese Maßnahmen, erkennt aber auch die Leistungen der Lehrkräfte in den Regelklassen an, die dort ebenfalls Migrantenkinder mit nur rudimentären oder gar keinen Sprachkenntnissen betreuen und unterrichten.

Die Lehrkräfte stoßen dabei – in den Übergangsklassen wie in den Regelklassen – an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn

  • bis zu 23 nicht-deutsch-sprechende SchülerInnen von einer Lehrkraft betreut werden (Übergangsklassen) oder
  • zusätzlich zu den bis zu 30 SchülerInnen weitere 2-3 Kinder mit Migrationshintergrund in den Klassen „geparkt“ werden und ebenfalls individuelle Betreuung benötigen würden (Regelklassen).

Appell

Zur Bewältigung dieser Situation appelliert der Ausschuss für Bildung, Schule, Sport und Gesundheit des Landkreises Rhön-Grabfeld an das staatliche Schulamt und die Regierung von Unterfranken bei Bedarf

  • zusätzliche (Förder-)Lehrkräfte für die Unterrichtung in den Regelklassen zur Verfügung zu stellen,
  • weitere Übergangsklassen an den Mittelschulen einzurichten, um die Schülerzahl in den einzelnen Klassen reduzieren zu können,
  • Übergangsklassen auch an den Grundschulen im Landkreis zu gewähren.