Mit Entsetzen hat die SPD-Kreistagsfraktion Rhön-Grabfeld die Berichterstattung über die unangemeldete „Demonstration“ vor dem Wohnhaus von Landrat Habermann am Montag den 11. April 2022 gelesen. Mit dieser unangemeldeten „Demonstration“ vor dem Privatgrundstück des Landrats wurde eine Grenze überschritten.
In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland sind Demonstrationen ein sehr hoch geschütztes Rechtsgut, aber auch für diese gibt es Grenzen. Die „Demonstration“ am 11. April 2022 war nicht angemeldet und damit auch nicht legitimiert. Es ist daher nur folgerichtig, dass die rechtsstaatlichen Institutionen nun gerichtliche Folgen abklären und Landrat Habermann gegen Teilnehmende Anzeigen erstattet.
Die Demokratie lebt vom Austausch von Argumenten. Dieser Grundsatz wurde bei dieser unangemeldeten „Demonstration“ im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten. Vor Privathäusern zu demonstrieren und Anwohnerinnen und Anwohner zu verängstigen ist nicht hinnehmbar.