Fachaufsichtsbeschwerde: Abschlussbilanzen 2010 und 2011

Fachaufsichtsbeschwerde, 11.02.2014

Sehr geehrter Herr Landrat,

derzeit wird von der Kämmerei der Haushalt 2014 für den Landkreis Rhön-Grabfeld aufgestellt. Der Haushaltsentwurf soll in der Kreistagssitzung am 08. April 2014 verabschiedet werden.

Unsere Fraktion hat allergrößte Schwierigkeiten, den neuen Haushaltsentwurf für 2014 zu beraten oder diesem gar zuzustimmen, da bis heute noch keine Abschlussbilanzen oder geprüfte Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 vorgelegt wurden. Das haben wir bereits in den Vorjahren vorgetragen und kritisiert.

Eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Verteilung zukünftiger Haushaltsmittel ist nur dann möglich, wenn die endgültigen Ergebnisse aus den Vorjahren vorliegen und auch geprüft wurden.

Jedes größere Unternehmen in unserem Landkreis ist verpflichtet, seine Bilanzen ordentlich und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zu veröffentlichen.

Von jedem Arbeitnehmer wird verlangt, seine Einkommenserklärung fristgerecht zu erstellen und dem Finanzamt vorzulegen.

In der Landkreisordnung wird in Art. 88 Rechnungslegung, Jahresabschluss geregelt, dass der konsolidierte Jahresabschluss innerhalb von 10 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Kreisausschuss vorzulegen ist. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse stellt dann der Kreistag bis zum 31. Dezember des übernächsten Jahres den Jahresabschluss fest und beschließt über die Entlastung.

Damit müssten dem Kreistag bereits die geprüften Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2010 und 2011 vorliegen, dem Kreisausschuss zusätzlich der konsolidierte Jahresabschluss des Jahres 2012. Das ist nicht der Fall.

Die bisherige Begründung, dass eine Prüfung wegen personeller Schwierigkeiten (Pensionierung, Elternzeit) nicht möglich war, ist für uns nicht ausreichend, sondern nach so langer Zeit überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.

Der Kreistag kann erwarten, dass im Landratsamt Personal-Entscheidungen getroffen werden, die eine ordentliche Wahrnehmung aller anfallenden Aufgaben und Verpflichtungen des Landkreises jederzeit sicherstellen. Nach Art. 89 (5) obliegt die örtliche Kassenprüfung dem Landrat, der sich dazu des Rechnungsprüfungsamtes bedient.

Die SPD-Fraktion fordert Sie, Herr Landrat, und Ihre Verwaltung daher auf, die erforderlichen Schritte unverzüglich einzuleiten. Weiterhin bitten wir um baldige Stellungnahme, ob den Mitgliedern des Kreistags bis zu den Haushaltsberatungen 2014 zumindest die Abschlussbilanzen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 vorgelegt werden.

Ein Abdruck dieses Schreibens geht an die Regierung von Unterfranken und die Fraktionssprecher der im Kreistag vertretenen Parteien zur Kenntnisnahme.