Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Rhön-Grabfeld im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Ab dem Haushaltsjahr 2019 ff soll eine Fördersumme von bis zu 150.000 Euro bereitgestellt werden.
Sehr geehrter Herr Landrat Habermann,
Ertrinken ist die zweithäufigste Art tödlich verlaufender Unfälle im Kindesalter. Daher sollte jedes Kind spätestens mit dem Ende der Grundschulzeit schwimmen können.
Die Förderung der Schwimmfähigkeit unserer Kinder ist deshalb ein wichtiges Anliegen der SPD-Kreistagsfraktion, zumal Schwimmen eine Fähigkeit ist, die die Kinder und Jugendlichen ihr ganzes Leben lang brauchen werden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit geeigneter Schwimmmöglichkeiten.
Die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft zählte im Jahr 2018 von Januar bis August 445 Todesfälle beim Baden. Bayern führte im Bundesländervergleich die Liste mit 80 Ertrunkenen (+18) an. Nach Angaben der DLRG konnten zu Beginn der Neunzigerjahre noch 90 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschüler sicher schwimmen, heute sind es nur noch 40 Prozent.
Die Abnahme ist u. a. auf die Schließung vieler kommunaler Schwimmbäder zurückzuführen. Diese Einrichtungen sind wesentlich für den Schwimmunterricht der Schulen und für die außerschulischen Schwimmkurse. Die Schwierigkeiten beim Betrieb kommunaler Schwimmbäder hinsichtlich der Betriebs- und Investitionskosten sind auch bei uns im Landkreis Rhön-Grabfeld hinlänglich bekannt.
Nach gültiger Rechtslage sind Zuschüsse zu Betriebs- und Investitionskosten an kommunale Schwimmbäder durch den Landkreis nicht möglich, da es nicht zum definierten Aufgabenfeld eines Landkreises gehört. Die Förderung der Schwimmfähigkeit durch den Landkreis kann jedoch aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) § 1 Recht auf Erziehung und Jugendhilfe abgeleitet werden.
Der Landkreis Rhön-Grabfeld sollte im Sinne des § 1, Abs. 3, Nr. 3 und 4 „Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ und „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“. Die Jugendarbeit als Leistung der Jugendhilfe im Sinne des § 11 SGB VIII bietet dabei Kindern und Jugendlichen Angebote zur Förderung der persönlichen Entwicklung. Hierzu zählen insbesondere auch außerschulische Angebote und Einrichtungen gesundheitlicher und sportlicher Bildung sowie einer bedarfsgerechten Freizeitgestaltung. Junge Menschen sollen außerdem im Rahmen der Prävention gem. § 14 SGB VIII befähigt werden, „sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen“.
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt deshalb im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe die Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms zur Förderung der Schwimmfähigkeit im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Zu diesem formalen Antrag hat die SPD-Kreistagsfraktion auch gleichzeitig einen Richtlinienentwurf für dieses kommunale Förderprogramm mit eingereicht.