Antrag: Verwendung des Corona-Sondertopfs aus dem Haushalt 2020

SPD-Kreistagsfraktion Rhön-Grabfeld

Damit der Corona-Sondertopf im Haushalt 2020 genutzt werden kann, beantragt die SPD-Kreistagsfraktion folgende Punkte:

  • Abfrage aller öffentlichen und caritativen Einrichtungen nach dem Bedarf, so dass die jährlichen Zuschüsse durch den Landkreis coronabedingt angepasst werden können

  • Eine fundierte rechtliche Würdigung der vorliegenden Anträge zur Unterstützung der kommunalen Schwimmbäder, so dass eine rechtlich haltbare Entscheidung über den gemeinsamen Antrag der Städte Bad Neustadt/Saale, Mellrichstadt, Bad Königshofen/Grabfeld und Ostheim/Rhön sowie dem Einzelantrag der Stadt Bad Königshofen/Grabfeld am 24. März 2021 (Haushaltssitzung) möglich ist

  • Erstellung einer Förderrichtlinie für die Verwendung des Sondertopfes

Begründung:

Mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder des Kreistages Rhön-Grabfeld wurde am 01. April 2020 der Haushalt für das abgelaufene Jahr verabschiedet. Nach den fraktionsinternen Beratungen sowie den Beratungen in den Fachausschüssen wurde in den Haushaltsentwurf 2020 auch noch ein Sonderposten in Höhe von 1 Millionen Euro zur Abmilderungen der Folgen durch die Corona-Pandemie mit Zustimmung aller Fraktionen und Gruppierungen aufgenommen. Die SPD-Kreistagsfraktion hat in der Haushaltsdebatte 2020 bereits darauf hingewiesen, dass mit diesem Geld den Menschen, Vereinen und Institutionen geholfen werden soll, bei denen der Landkreis aus rechtlicher Sicht auch direkte Unterstützung leisten kann. Sie, Herr Landrat Habermann, schlugen aus diesem Grund auch eine Förderrichtlinie vor, welche bis Mitte des Jahres 2020 vorliegen sollte.

Auf Nachfrage unserer Fraktion im Oktober 2020, wie viel Geld aus diesem Sondertopf bereits aktiv verwendet wurde, sagten Sie damals, dass dieser noch nahezu unberührt sei. Auch hier forderten wir die Erstellung der Förderrichtlinie und die dafür notwendige Abfrage der berechtigten Menschen, Vereine und Institutionen. Auch auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion hin wurde die jährliche Vereinspauschale für Übungsleiter verdoppelt und aus diesem Sonderposten finanziert. Ein solches Vorgehen wäre auch in den anderen Bereichen notwendig gewesen. Nachdem uns im November 2020 zunächst der Antrag, welcher aus dem Mai 2020 stammt, von der Stadt Bad Königshofen auf Unterstützung der Franken-Therme durch den Sondertopf im Haushalt 2020 zugeleitet wurde, baten wir um eine rechtliche Würdigung des Antrags, ob eine solche direkte Unterstützung rechtlich im Bereich des Erlaubten sei. Es folgte ein gemeinsamer Antrag der Kommunen Bad Königshofen, Bad Neustadt/Saale, Mellrichstadt und Ostheim/Rhön zur Unterstützung der jeweiligen Schwimmbäder.

Auf das Fehlen der Förderrichtlinie, welche von Ihnen vorgeschlagen wurde, und der schriftlichen rechtlichen Würdigung wiesen wir auch in unserer schriftlichen Stellungnahme vom 22. Dezember 2020 zu den vorliegenden Anträgen hin. In der Sitzung der Fraktions- und Gruppensprecher:innen am 18. Januar 2021 wurde von unserer Fraktion ebenfalls nochmals daraufhin hingewiesen. Von Seiten der Verwaltung wurde angemerkt, dass eine Förderung der Schwimmbäder mehr als rechtlich kritisch zu betrachten ist. Um eine fundierte rechtliche Betrachtung zu erhalten, beantragten wir daher, den Antrag von der Tagesordnung für den Kreisausschuss am 26. Januar 2021 zu nehmen, was auch geschah.