Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistages,
die SPD-Fraktion stellt nach § 17 Abs.3 Ziff. 1c der Geschäftsordnung „Vertagung eines Tagesordnungspunktes“ nachfolgenden Geschäftsordnungs-Antrag:
Wir beantragen die Vertagung des Tagesordnungspunktes 8 Neu „Änderung des Unternehmensgegenstandes und der Bestimmungen zur Gemeinnützigkeit im Gesellschaftsvertag der Kreisklinik gGmbH“ von der heutigen Sitzung auf die Sondersitzung am 27.07.2015 zu verschieben.
Am 27.07.2015 findet eine gesonderte Kreistagssitzung statt, in der primär über den Verkauf der Kreisklinik beraten und abgestimmt werden soll. Alle inhaltlichen Themen, die mit diesem beabsichtigten Verkauf notwendig und erforderlich sind, sollten deshalb auch in dieser Sondersitzung diskutiert und beschlossen werden.
Der Tagesordnungspunkt 8neu gehört explizit zu diesem Themenbereich. Die vorgesehene Änderung im Gesellschaftsvertrag kann, nach Ansicht unserer Fraktion, problemlos in der anberaumten Sondersitzung beschlossen werden.
Ein Hinweis sei in diesem Zusammenhang noch gestattet: Ohne den beabsichtigten Verkauf, wäre der bestehende Vertrag sicherlich nicht geändert worden.
In der Niederschrift bzw. Urkunde des Notars steht: „Zu dieser Urkunde ist die Zustimmung des Kreisrates erforderlich“. Das beschließende Gremium ist aber nach unserer Geschäftsordnung nicht der Kreisrat sondern der Kreistag. Ist diese Urkunde damit überhaupt gültig?