Antrag: Ratsbegehren zur Kreisklinik

Kreistagssitzung am 18.02.2015

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, ein Ratsbegehren gemäß Art. 12a (2) LKrO bezüglich eines möglichen Verkaufs der Kreisklinik Bad Neustadt an die Rhön-Klinikum AG zu erstellen.

Wegen der anstehenden Entscheidungen in den nächsten Monaten erachten wir diesen Antrag als dringlich gemäß § 17 (2) der Geschäftsordnung des Kreistages und bitten darum, die Tagesordnung der Kreistagssitzung um den Punkt „Initiierung eines Ratsbegehrens zur Gesundheitsversorgung im Landkreis Rhön-Grabfeld“ zu ergänzen.

Begründung

Der mögliche Verkauf der Kreisklinik und damit die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Landkreis Rhön-Grabfeld bedeuten eine Weichenstellung von herausragender Bedeutung. Der Kreistag und das Landratsamt haben diesbezüglich größtmögliche Transparenz, Offenheit und Information zugesichert und diese bisher auch vermittelt.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat sich intensiv mit diesem sensiblen Thema befasst und ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass die Entscheidung über ihr Krankenhaus sämtliche Bürgerinnen und Bürger in Rhön-Grabfeld betrifft und daher auch mit deren aktiver Beteiligung getroffen werden sollte.

Ein Beschluss auf der Ebene des Kreistages erscheint uns hierfür nicht ausreichend, da die Akzeptanz der Bevölkerung sicher eine große Rolle im Hinblick auf das zukünftige medizinische Angebot spielt und in die Entscheidung einfließen muss.

Egon Friedel
Fraktionssprecher

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