Ablehnung der Erhöhung bei der Anzahl der weiteren Stellvertreter*innen des Landrats

Stellungnahme unserer Fraktion durch unseren Fraktionsvorsitzenden René van Eckert in der Debatte um eine Erhöhung der Anzahl der weiteren Stellvertreter*innen des Landrats in der konstitutierenden Kreistagssitzung am 11.Mai 2020.

Sehr geehrter Herr Landrat Habermann,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie mich bitte mit einem Zitat des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse beginnen:
"Demokratie ist friedlicher Streit - nach den Regeln der Fairness - dessen Ziel ist nicht die Harmonie, sondern entweder der gute Kompromiss oder die vernüftige Merheitsentscheidung".

wie in jeder konstituierenden Kreistagssitzung üblich stimmen wir heute über die Anzahl der weiteren Stellvertreter*innen des Landrats ab. Daher gestatten Sie mir bitte zunächst einen kleinen Blick in die jüngere Vergangenheit.
2008 wurde neben dem stellvertretenden Landrat ein weiterer Stellvertreter gewählt. Beide kamen aus den Reihen der CSU-Fraktion.
2014 wurde, wiederum jeweils aus der CSU-Fraktion, neben dem stellvertretenden Landrat ein weiterer Stellvertreter mit Mehrheit gewählt.

2008 und 2014 hatte die CSU-Fraktion inklusive der Stimme des Landrats die absolute Mehrheit in diesem Gremium. Daher war es nicht verwunderlich, dass sowohl der stellvertretende Landrat wie auch der weitere Stellvertreter das gleiche Parteibuch hatten. 2020 sieht das aber anders aus. Die CSU-Fraktion ist bei der Wahl ihrer Vorschläge auf die Stimmen anderer Fraktionen angewiesen.

Während 2008 und 2014 noch ein weiterer Stellvertreter völlig ausreichend war, soll nun ein weiterer Stellvertreter in der Satzung verankert und dann gewählt werden.

Da darf schon die Frage erlaubt sein: Warum?

Augenscheinlich sind die öffentlichen Termine nicht wesentlich mehr geworden, die bisherige Koordinierung und Aufteilung der verschiedenen Termine hat in den letzten 12 Jahre funktioniert, unser Landkreis ist flächenmäßig immer noch so groß wie die letzten 12 Jahre und wir haben auch keine einzige Gemeinde in den letzten 12 Jahren dazubekommen.

Der Wunsch nach Mehrung der weiteren Stellvertreter ist somit auf Sachebene nicht nachvollziehbar. Durch die neuen Mehrheitsverhältnisse in unserem Gremium stellen die Freien Wähler den durchaus nachvollziehbaren Anspruch auf eine Stellvertretung. Die CSU-Fraktion beharrt aber neben dem stellvertretenden Landrat auch auf eine eigene weitere Stellvertretung. Diesen Dissens möchte man nun mit politischem Kalkül lösen. Und zwar mit einer Einigung zwischen der CSU und den Freien Wähler in Bezug auf die Anzahl der weiteren Stellvertreter*innen. Die Regierungskoalition im Bayerischen Landtag wirkt somit auch im Kreistag Rhön-Grabfeld.

Die SPD-Kreistagsfraktion spricht sich klar gegen dieses Vorgehen aus und plädiert für die Beibehaltung der bisherigen Regelung: Stellvertretender Landrat + ein weiterer Stellverteter / eine weitere Stellvertreterin

Wie erwähnt greifen die Argumente auf der Sachebene für eine Erhöhung der weiteren Stellvertretung nicht. Wir empfinden, um auf das Ausgangszitat von Wolfgang Thierse zurückzukommen, diesen Vorschlag weder als guten Kompromiss noch sehen wir ihn als vernünftig an.

Die SPD-Kreistagsfraktion lehnt daher eine Erhöhung bei der weiteren Stellvertretung ab.